unternommenen Anstrengungen zu werfen. Dies soil abschliessend in aller gebote nen Kürze geschehen. Eine Möglichkeit, den Aktenstrom seien es Massenakten oder seien es Verwal- tungsakten zu lenken, ist die Einrichtung von ZwischenarchivenEin solches be- steht seit 1965 als Teil des Bundesarchivs. Es wird als Institution zwischen Behörde und Archiv verstanden. Seine Aufgaben bestehen im folgenden: das Zwischenarchiv übernimmt Schriftgut der obersten Bundesbehörden und entlastet diese von nicht dauernd benötigten Akten. Das Zwischenarchiv ist damit zentrale Altablage der Behörden; das Zwischenarchiv verwaltet diese Akten für die Dauer der Aufbewahrungs- fristen bis zur Entscheidung über ihre Vernichtung oder Aufbewahrung. Die Akten bleiben bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist in der Verfügungsge- walt dieser Behörden; das Zwischenarchiv bereitet die endgültige Bewertung und damit die Aussonde- rung nur vor. Dementsprechend obliegen ihm verwaltungsbezogene Aufgaben und archivische Aufgaben. Hier darf uns nur interessieren, welchen Beitrag ein solches Zwischen archiv für die Aussonderung und damit Bewertung von Schriftgut leistet. Einmal wird verhindert, dass unkontrollierte Kassationen geschehen, d.h. dass Akten ohne Wissen und zustimmung des Bundesarchivs vernichtet werden oder verloren gehen. Zum anderen wird durch das 'Ablagern' der im Zwischenarchiv aufbewahrten Be- hördenbestande die Bewertungsentscheidung erleichtert. Nach Ablauf der festge- setzten Aufbewahrungsfristen erfolgt die erste Bewertung, also praktisch die Aus sonderung. Nicht zu verkennen ist, dass sich durch das spatere Bewerten der Abstand zum Geschehen, das sich in der Akte niedergeschlagen hat, vergrössert: Was wahrend der Laufzeit der Akte als bedeutend erschien, kann spater an historischem Wert ver lieren; auch der umgekehrte Fall ist möglich: die früher als unbedeutend ange- sehene Akte erhalt im Laufe der Zeit historischen Wert. Das Zwischenarchiv kann zusatzlich die Aussonderung erleichtern, weil es Parallel- überlieferungen in den Einzelablieferungen festgestellt hat. Die Bewertungsarbeit selbst wird allerdings durch die Fachreferenten aus dem Bundesarchiv geleistet. Bei manchen Vorteilen birgt die Existenz eines Zwischenarchivs auch eine Gefahr: Durch frühzeitige Uebernahme aller Altakten und Verschiebung der Kassations- und Bewertungstatigkeit wachsen die Schriftgutmassen bis zur Unübersichtlichkeit an. Damit erschweren sie die archivarische Bearbeitung und verlangen einen hohen Einsatz wissenschaftlichen Personals. So ist zu verstehen, dass die Bundeslander nur zögernd diesem Beispiel folgen. Ein endgültiges Urteil diese Art der Steuerung von Schriftgutmassen lasst sich noch nicht fallen. Festzuhalten ist, dass die Bewertungsarbeit im Unterschied zur Hamburger Lösung in der Hand des Archivars gelegt bleibt. Für die Ldnderebene ist als Tendenz bemerkbar, dass das Aussonderungsgeschiift für Massenakten weitgehend in die behördliche Sphare vorverlegt wird. Es bestehen wie in Hamburg jedoch kaum Spezialkataloge. Allerdings verzichtet man überall wenn ich das richtig sehe— auf die regelmassige Uebersendung von 'Vor- laufigen Verzeichnissen'. Wir hatten gesehen, dass diese 'Vorlaufigen Verzeichnisse' in Hamburg eine Prüfung der ausgewahlten archivwürdigen Akten und die Intensi- tat der Aussonderungsarbeit erlauben. Auch werden in den Landern keine Archiv- pfleger eingesetzt in dem Sinne, wie sie hier verstanden wurden. Der Aktenstrom gelangt zwar gesiebt in das Archiv, jedoch nur in den seltensten Fallen durch Archi- vare vorgeprüft. Man verlasst sich also überwiegend auf den historischen Spürsinn des Sachbearbeiters und nimmt Lücken in der Ueberlieferung bewusst in Kauf. Schliesslich noch ein Wort über die Handhabung der Aussonderung in der Gemein- deebene. Im Jahre 1954 hat die kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungs- vereinfachung in Köln eine Empfehlung in Form einer Aktenordnung ausgearbei- tet. Sie geht nicht mehr von der bekannten Dreiteilung des Aktenlaufs aus, namlich: 'laufende Akte' Altakte Archivakte, sondern kennt nur noch eine Zweiteilung: Wird eine Akte nicht mehr laufend benötigt, wandert sie sofort in das Archiv. Das Archiv übernimmt die Auswahl oder Kassation nach Ablauf der Aufbewahrungs frist und entscheidet in eigener Verantwortung über Kassation oder dauernde Auf bewahrung. Die Archive insoweit also praktische Altregistraturen haben da mit sowohl die Funktion eines Zwischenarchivs im eben erwahnten Sinn und bis dahin echte Verwaltungsaufgabe übernommen. Es bietet sich also in der Bundesrepublik für das gestellte Thema kein einheit- liches Bild. Das braucht man nicht unbedingt zu bedauern. Sind doch die angedeu- teten Möglichkeiten und ihre Variationen brauchbare Instrumente zur Erfüllung der den Archivaren gestellten Aufgabe. Der Archivar kann aus der Masse des pro- duzierten Schriftgutes das Aufbewahrenswerte zum Nutzen der Verwaltung und der Wissenschaft erfassen und bewahren, so wie es die örtlichen und organisatorischen Verhaltnisse bedingen und wie es von ihm erwartet wird oder erwartet werden darf. Diskussie Drs. Renting bedankt dr. Ewald voor zijn heldere uiteenzetting. Hij ziet het volgen de verschil Duitsland en Nederland: In Duitsland zijn voor elke administratie plaatselijke richtlijnen met bewarings- en vernietigingslij sten (resp. 'Positiv-' en 'Negativliste') uitgegeven. Deze worden door de archivaris in samenwerking met de administratie uitgewerkt. In Nederland daar entegen worden algemene richtlijnen en lijsten van voor vernietiging in aanmerking komende stukken vervaardigd door de bevoegde minister. Uit het betoog heeft hij begrepen, dat de bewaringslijst in Hamburg de nadruk krijgt. Dr. Ewald: Es wird jeweilig abgestellt auf die Behörde. Aber worauf ich hinaus wollte, war: Es gibt die grösste Anzahl von Akten die nicht nach Positiv- oder Nega- tivmerkmalen beurteilt werden können und wo man zusatzlich noch Kriterien fin den muss um die Auswahl zu erleichtern. Man kann leicht ein Aktentype auf die Positivliste setzen, aber es sind soviele Akten, dass schon jetzt bekannt ist, dass man gar nicht alle als historisch wertvolle ansehen kann. Um dafür noch zusatzlich Kri- terienmerkmale herauszufinden, sind nun noch Spezialkataloge gefasst worden. [401 [400]

Periodiekviewer Koninklijke Vereniging van Archivarissen

Nederlandsch Archievenblad | 1970 | | pagina 34