106 107 bleiben können; welcher, wenn darunter, wie hier, oft und alltaglich nachgesehen werden musz, den Subalternen zu entziehen nicht möglich ist, wogegen er aber auch für selbige nicht einstehen kann. Wie ich zum Archiv kam, waren auszer den, in des seel. Hrn. Von Eraths privat Verwahrung gewesenen Copien, die ich Sofort dahin genommen, sehr wenig brauchbare vofhanden. Dermalen sind von allen Originalien bis ins Jahr 1460 richtige, collationirte und mit den gehörigen ru- briquen versehene Copien im Archiv befindlich: die meistens von dem Registrat Martini, der wegen seiner kranklichen Leibes Umstande doch nicht dahin kommen kann, sehr sauber geschrieben worden sind. 4. Unter0) diese chronologische Copïen-Sammlung werden aus der, Eingangs des vorigen angeführten Ursache, mit groszen Nutzen auch Abschriften von an- dern, theils nur in Copia Antiqua, theils sonst. und in den Acten vorhandenen Ur kunden, eingeschaltet und untergesteckt; diese allgemeine Urkunden Sammlung mochte, wie ich in das Archiv kam, etwann 2 der grosseren Schranke oinnehmen. Dermalen habe ich sie, durch vorbesagte Abschriften und durch die zerstreut und umher gelegenen Copien dergestalt vermehret, dasz sie 5 Schranke einnimmt. Alle liegen in der genauesten chronologischen Ordnung, und ist also deren Gebrauch und Auffinden für bestandig sehr leicht und bequem. Diese Arbeit ist auch in noch mehrerer Rücksicht, wie mich die Erfahrung schon belehrt hat, von so groszen Nutzen und taglicher Brauchbarkeit, dasz ich nur wunschte, dasz damit mehr, als mit der Hülfe eines Menschen geschehen kann, gefördert werden möchte. In' Er- mangelung noch vollstandiger Repertorien, bleibt die Beyhülfe der ungefahren Zeit fast das einzige Mittel, urn hinter viele Nachrichten zu kommen: der Bequemlichkeit im Aufsuchen nicht zu gedenken. Ich bin also mit Eifer bemühet, diese allgemeine chronologische Copial Sammlung taglich vollstandiger zu machen. 5. ÜberU die Originalia 2) ist ein Inventarium in 2 folianten von dem seel. Herrn von Erath, nebst einem indice, von einem Octav - Band darüber, vorhanden: und also allerdings der Grund zu dieser nöthigen Arbeit gelegt. Es fehlet aber sehr viel, dasz diese vollstandig seyn solite. Wer auch erwagt, dasz besagter Originalien an 10 M. Stück seyn wegen der zwischen eingeschobenen lasst es sich nicht genauer bestimmen und was es für eine schwere und mühsame Arbeit, um eine recht passende Rubriek, und brauchbares Register ist; und wer dazu weis, dass sothanes Inventarium, nach einer eigenhandigen Annotation in Nov. 1748 angefangen und im Merz 1749 geendigt worden in wie viel Zeit der Index verfertiget wor den, finde ich nicht angemerket der wird sich noch mehr über dessen Vollstan- digkeit als Unvollstandigkeit verwundern. So viel mir möglich gewesen habe ich besagtes Inventarium suppliret, berichtiget und fortgesetzt. Wegen des Indicis wird aber alsbald das weitere vorkommen. 6. Vorbesagte8) Mangelhaftigkeit des Indicis über die Originalien, die auch eine natürliche Folge ist, weil lezterer eigentlich nur auf die Rubriquen, nicht aber auf die Urkunden selbst gehet, wozu noch kommt, dasz deren eine betrachtliche Anzahl nachher hin zugekommen sind, hauptsachlich aber der ganzliche Abgang eines Registers, über die viele, nur in Abschrift vorhandenen Urkunden, hat mich bewogen, dasz ich über die samlichen Copien 4) mithin auch allerdings über die Originalia, ein Register, so auch zugleich zum Conspect.u historiae Nassav. dienet9) in 6 folio Banden, angefangen habe. Ich habe darinnen aber noch nicht viel, und was mir nur besonders merkwürdig schien, oder wozu mich etwann dieseroder jener in der Regierung vorgewesenen Gegenstand veranlaszte, eingetragen. Ein brauchbares und vollstandiges Register, über 10 M, in Original 2) und etwann eben so viel sonst 4) vorhandene Urkunden, ist die Arbeit eines anhaltenden F leiszes mehrerer Jahren; wobey man nicht daran denken musz, mit einer Sache nur fertig werden zu wollen. Vielleicht möchte vieles dabey unnöthig scheinen. Wenn es aber seine Richtigkeit hat, was Pütter l.c. 453 sagt, dasz man in Archive alle Schriften olme Ausnahme beylege, man mag deren künftigen Nutzen voraus- sehen oder nicht, und daraus-folget, dasz man deren Inhalt musz auffinden können; und wenn weiter nicht bezweifelt werden kann, dasz die Urkunden, wodurch Rechte In margine: Von denen blos in Abschrift vorhandenen Urkunden. In margine: Inventarium über die Originalien. s) In margine: Index darüber. 9) In margine: dient zugleich zum indice über den Conspectum. und Verbindlichkeiten gestiftet, bestatiget oder aufgehoben werden, noch mehrere Aufmerksamkeit, als öfters fruchtlos abgelaufene Unterhandlungen, oder Acten, verdienen, mithin auch noch ein genaueres Register erfordern; so wird an der noth- wendigen Weitlauftigkeit dieser Arbeit nichts weiter erinnert werden können. Wer hatte denken sollen, dasz es bey dem Lohischen Processe auf die genealogie eines ausgestorbenen adelichen Geschlechts hauptsachlich ankame, und das man jene aus vielen, mit Lohe in keiner Verbindung stehenden Urkunden, hinleiten muszte? 7. Von10) vielen, und zwar die wichtigsten, Urkunden haben sich mehrere Ab schriften gefunden, die nun freylich nicht mehr als einmal in vorgedachter chrono logischen und Hauptsammlung zu liegen brauchen. Hiervon habe ich eine neue, sogenannte real Sammlung angefangen. In selbiger liegen die Urkunden von einem Ort, z. B. Dillenburg, Siegen, das Kloster Kappel etc. oder von einem Gegenstand, z.B. alle Theilungen, Eheberedungen, Kayserliche privilegia etc. beysammen. Dasz man dadurch in den Stand gesetzt wird, von dem Gerechtsamen eines Orts, oder von dem was in Ansehung eines gewissen Rechts, oder sonstigen Gegenstandes Her kommens, und in dem Fürstlichen Hause gewöhnlich ist, so fort einige Nachricht zu erhalten, bedarf so wenig, als auch so mit die Nützlichkeit dieser Sammlung, einiges Beweises. Freylich würde es noch besser seyn, wenn von allen Urkunden so viel Abschriften, oder doch Extracte daraus, vorhanden waren, dasz zu einem jeden darin vorkommenden Hauptgegenstand eine Copie, oder der Extract gelegt werden könnte. Da dieses aber eine unermeszliche Schreiberey geben würde, so musz diese real Sammlung mit demjenigen, was sich doppelt findet, zü frieden seyn, und das fehlende müssen allerdings die repertoria und Register nachweisen. Besagte Sammlung ist zu 1-1/5 Schrank angewachsen; sie vermehret sich aber, durch die sich taglich auffindende Copien, immer mehr und mehr. 8. Ich11) gehe nun zur andern Hauptabtheilung des Archivs, zu den Acten über Deren sind nach dem Repertorio, nebst den von mir eingetragenen, jetzo 23.871 Stück. Dasz selbige nicht anders als nach alphabetischer Ordnung, und zwar wie sie in die Hande gefallen aufgezeichnet worden, beweist nicht nur die rubric des repertorii12) (so in 5 Folianten bestehet) die also lautet: „Designation der im Hochfürstlichen Archiv befindlichen Acten, wie solche bey ersterer derselben Re vision, in so ferne sich in eine alphabetische Ordnung bringen lassen, dasz man bey noch abgehenden förmlichen Repertorio die benöthigten Sachen einsweilen darnach auffinden könne" wobey es doch indessen geblieben sondern es gehet auch aus dem Extract daraus sub Lit. A.13), der zur Probe aus einem jeden Buch- staben genommen ist, überzeugend hervor. Wie öfters sogar Bande die zusammen gehören, theils in einem, theils in verschiedenen Buchstaben liegen, davon geben die Acten die Westphalische Friedenstractaten betr. sub Lit. B.13) und die, die Catzenelnbogische Sache anlangend sub Lit. C.13) einen hinlanglichen Beweis. Bey der Eingangs gedachter cursorischen Durchgehung des Archivs habe ich nach der Einrichtung des Repertorio, nichts weiter als die rubriquen berichtigen, die Jahre hinzufügen und dergleichen Verbesserungen anbringen können. Eine Probe davon ist die Beyl. sub. D13), wo alles unterstrichen von mir hinzugefüget ist. Was nutzte die rubriq. H 347. Grafl. Heyraths Handlungen wenn man nicht die Personen weis, die selbige betreffen? 9. Da14) die rubriquen so mangelhaft und unvollstandig sind, so kann auch natürlicherweise das Register darüber nicht anderst als unrichtig und unzuverlassig seyn. Dieses (es bestehet aus einem starken folianten) hat aber bey der passensten und vollstandigsten Rubriek den Hauptfehler, dasz es zu generell ist, und über dem die Personen und Sachen vermischt, auch endlich an vielen Orten ganz falsch nach- weiset. Ich lege einen Extract daraus sub E.13) hierneben; und die beylage sub F13), wo einige beyspiele von den allegirten rubriquen befindlich, werden das eben ge- sagte bewahren. Mit wie vieler Mühe, und vergeblichen Nachsuchen, mithin Zeit- verlust, das aufsuchen der taglich gefördert werdenden Acten verbunden ist, stehet 10) In margine: Real Sammlung oder Collectiones, t1) In margine: II. Abtheilung von den Acten. 12) In margine: dem repertorio darüber. 13) Deze letter wordt in margine herhaald. 14) In margine: Von dem indice repertorii.

Periodiekviewer Koninklijke Vereniging van Archivarissen

Nederlandsch Archievenblad | 1954 | | pagina 8