Es sind bisher 12 Bande erschienen23 sind in Vorbereitung. Neben dieser Schriftenfolge giebt dieses Referat noch eine zweite Serie heraus, die „Erinnerungsblatter deutscher Regimenter." Diese werden von Regimentsangehörigen geschrieben, die von ihren Regiments- vereinen einen entsprechenden Auftrag erhalten haben; das Material wird ihnen durch das Reichsarchiv zur Verfiigung gestellt und vorbe- reitetdie Verantwortung für die Darstellung tragen hier jedoch die Verfasser allein. Von diesen ebenfalls illustrierten Heften sind fur die preuszischen Regimenter bisher 150 Hefte erschienen, für Bayern, wo das Bayrische Kriegsarchiv die Oberleitung hat, 36 und für die sach- sischen Regimenter 24; diese werden von der Reichsarchiv Zweigstelle Dresden geleitet. Die Zentralabteilung oder Abteilung Z unter Archivrat Ruppert mit 1 höheren, 15 mittleren, 8 unteren Beamten und mehreren Angestellten bearbeitet die Haushaltsangelegenheiten. Ihr unterstehen die Kanzlei, Registratur, Kasse usw.; ihr Leiter ist zugleich Personal- referent. Das Gesamtpersonal des Reichsarchivs in Potsdam und der zu ihm gehörigen Abteilung Berlin betragt zur Zeit1 Prasident, 2 Direk- toren, 8 Oberarchivrate, 28 Archivrate und Mitglieder des Reichs archivs, 17 Archivrate, 5 Hilfsarchivare und 2 Hilfsreferentendazu kommen 53 mittlere und 15 untere Beamte sowie eine Anzahl Ange- stellter. Ein hierarchisches System besteht unter den höheren Beamten nicht; jeder Referent steht ummittelbar unter dem Direktor, bezw. Leiter der Abteilung; die Titel haben nur insofern Bedeutung, als sie die Zugehörigkeit zu einer besonderen Gehaltsgruppe ausdrücken. Es erübrigt sich zum Schlusse noch ein kurzes Wort iiber die Zweig stellen des Reichsarchivs. Sie wurden am 1. April 1921 errichtet, und zwar in Braunsberg, Breslau, Dresden, Hannover, Heil- bronn, Kiel, Magdeburg, München, Munster, Spandau, Stuttgart, Wil helmshaven und Würzburg. Wahrend bei der Zentrale in Potsdam von den militarischen Akten, abgesehen von notwendigen Ausnahmen, die Kriegstagebücher samtlicher Formationen mit den Anlagen sowie die Akten der höheren Stabe aufbewahrt werden, blieben in den Zweigstellen alle anderen Akten, wie z.B. Personalakten, Versorgungs- akten, Gerichtsakten, sowie die Kriegsamtsnebenstellen mit ïhrem wichtigen wirtschaftlichen Material usw. In die Zweigstellen sollten aber auch die den einzelnen Reichsministerien nachgeordneten Be- hörden, so weit sie sich in dem betreffenden Bezirk der Zweigstelle befanden, abliefern. Dies betraf vor allem die Finanzbehörden und die des Verkehrswesens. Dadurch sollte, abgesehen von der leichteren 37 raumlichen Unterbringung, der Zusammenhang mit den lokalgeschicht- lichen Verhaltnissen, aus denen heraus sie nur zu verstehen waren, gewahrt bleiben. Dieser Aufbau der Zweigstellen wurde 1924/25 aus fiskalisch-finanziellen Gründen, wobei starke zentralistische Absichten mitsprachen, zerstört, indem in Preuszen alle Zweigstellen bis auf Spandau aufgehoben wurden. Mit Bayern hatte das Reich schon früher eine Vereinbarung getroffen, wonach die militarischen Akten der rein bayrischen Formationen nach Auflösung der Zweigstelle Würzburg im bayrischen Kriegsarchiv in München aufbewahrt werden. Die für Baden und Württemberg in betracht kommenden Reichsakten werden nach Zusammenlegung von Heilbronn und Stuttgart in der Zweigstelle Stutt gart aufbewahrt. In Sachsen blieb die Zweigstelle Dresden bestehen. Das Reichsarchiv besitzt also heute noch die Zweigstellen Spandau, Dresden und Stuttgart; von den iibrigen sind vorlaufig Hannover und Magdeburg noch im Betrieb, da ihre Bestande bisher noch nicht nach Spandau übergeführt werden konnten. Dies wird im Laufe des Jahres 1926 geschehen. Die Zentralisierung in Spandau ist im Belang der Wissenschaft, besonders der landesgeschichtlichen Forschung zu be- dauern. Die Benutzung ist dadurch wesentlich erschwert worden. Für die Benutzung der Akten des Reichsarchivs und seiner Zweigstellen sind alle' Akten bis zum ]ahre 1890 sowie von den mili tarischen Akten des Weltkrieges die von den Divisionen an abwarts freigegeben. Alle übrigen Aktenbestande sind geschlossen. Zu ihrer Benutzung bedarf es der vorherigen Zustimmung des Reichsministers des Inneren. Die Benutzungsgesuche sind an den Prasidenten des Reichsarchivs zu richten, der nach Anhören des Direktors der Archiv- abteilung die Entscheidung trifft, soweit sich diese nicht das Reichs- innenministerium oder für gewisse Akten bestimmte Fachministerien vorbehalten haben. Gesuche von Auslandern sind auf dem gewöhnlichen diplomatischen Wege einzureichen-. De wijzigingen in het Bezoldigingsbesluit. Bij Kon. Besluit van 9 December 1925 (St.bl. no. 467) is thans officieel bekend gemaakt, hoe de salarisnormen voor het rijkspersoneel er voor 1926 uit zullen zien. Aan onze wenschen in den loop van 1924 neergelegd in onze verzoekschriften en laatstelijk nog in een nieuw verzoekschrift2) zal wel geen gevolg zijn gegeven. De ambtenaren bij het archiefwezen met gelijken titel als aan de departementen van Algemeen Bestuur zullen dus hun plaats weder vinden in de schalen van hun titelcollega s bij de departementen. Zijn de vermoedens juist dan zullen de schalen er als volgt uitzien J) Afgedrukt in Ned. Archievenblad 1924/1925, blz. 20. 2) Afgedrukt hiervóór, blz. 13.

Periodiekviewer Koninklijke Vereniging van Archivarissen

Nederlandsch Archievenblad | 1926 | | pagina 24