Es sind bisher 12 Bande erschienen23 sind in Vorbereitung. Neben
dieser Schriftenfolge giebt dieses Referat noch eine zweite Serie
heraus, die „Erinnerungsblatter deutscher Regimenter." Diese werden
von Regimentsangehörigen geschrieben, die von ihren Regiments-
vereinen einen entsprechenden Auftrag erhalten haben; das Material
wird ihnen durch das Reichsarchiv zur Verfiigung gestellt und vorbe-
reitetdie Verantwortung für die Darstellung tragen hier jedoch die
Verfasser allein. Von diesen ebenfalls illustrierten Heften sind fur die
preuszischen Regimenter bisher 150 Hefte erschienen, für Bayern, wo
das Bayrische Kriegsarchiv die Oberleitung hat, 36 und für die sach-
sischen Regimenter 24; diese werden von der Reichsarchiv Zweigstelle
Dresden geleitet.
Die Zentralabteilung oder Abteilung Z unter Archivrat
Ruppert mit 1 höheren, 15 mittleren, 8 unteren Beamten und mehreren
Angestellten bearbeitet die Haushaltsangelegenheiten. Ihr unterstehen
die Kanzlei, Registratur, Kasse usw.; ihr Leiter ist zugleich Personal-
referent.
Das Gesamtpersonal des Reichsarchivs in Potsdam und der zu
ihm gehörigen Abteilung Berlin betragt zur Zeit1 Prasident, 2 Direk-
toren, 8 Oberarchivrate, 28 Archivrate und Mitglieder des Reichs
archivs, 17 Archivrate, 5 Hilfsarchivare und 2 Hilfsreferentendazu
kommen 53 mittlere und 15 untere Beamte sowie eine Anzahl Ange-
stellter. Ein hierarchisches System besteht unter den höheren Beamten
nicht; jeder Referent steht ummittelbar unter dem Direktor, bezw.
Leiter der Abteilung; die Titel haben nur insofern Bedeutung, als sie
die Zugehörigkeit zu einer besonderen Gehaltsgruppe ausdrücken.
Es erübrigt sich zum Schlusse noch ein kurzes Wort iiber die
Zweig stellen des Reichsarchivs. Sie wurden am 1. April 1921
errichtet, und zwar in Braunsberg, Breslau, Dresden, Hannover, Heil-
bronn, Kiel, Magdeburg, München, Munster, Spandau, Stuttgart, Wil
helmshaven und Würzburg. Wahrend bei der Zentrale in Potsdam
von den militarischen Akten, abgesehen von notwendigen Ausnahmen,
die Kriegstagebücher samtlicher Formationen mit den Anlagen sowie
die Akten der höheren Stabe aufbewahrt werden, blieben in den
Zweigstellen alle anderen Akten, wie z.B. Personalakten, Versorgungs-
akten, Gerichtsakten, sowie die Kriegsamtsnebenstellen mit ïhrem
wichtigen wirtschaftlichen Material usw. In die Zweigstellen sollten
aber auch die den einzelnen Reichsministerien nachgeordneten Be-
hörden, so weit sie sich in dem betreffenden Bezirk der Zweigstelle
befanden, abliefern. Dies betraf vor allem die Finanzbehörden und
die des Verkehrswesens. Dadurch sollte, abgesehen von der leichteren
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raumlichen Unterbringung, der Zusammenhang mit den lokalgeschicht-
lichen Verhaltnissen, aus denen heraus sie nur zu verstehen waren,
gewahrt bleiben. Dieser Aufbau der Zweigstellen wurde 1924/25 aus
fiskalisch-finanziellen Gründen, wobei starke zentralistische Absichten
mitsprachen, zerstört, indem in Preuszen alle Zweigstellen bis auf
Spandau aufgehoben wurden. Mit Bayern hatte das Reich schon früher
eine Vereinbarung getroffen, wonach die militarischen Akten der rein
bayrischen Formationen nach Auflösung der Zweigstelle Würzburg im
bayrischen Kriegsarchiv in München aufbewahrt werden. Die für Baden
und Württemberg in betracht kommenden Reichsakten werden nach
Zusammenlegung von Heilbronn und Stuttgart in der Zweigstelle Stutt
gart aufbewahrt. In Sachsen blieb die Zweigstelle Dresden bestehen.
Das Reichsarchiv besitzt also heute noch die Zweigstellen Spandau,
Dresden und Stuttgart; von den iibrigen sind vorlaufig Hannover und
Magdeburg noch im Betrieb, da ihre Bestande bisher noch nicht nach
Spandau übergeführt werden konnten. Dies wird im Laufe des Jahres
1926 geschehen. Die Zentralisierung in Spandau ist im Belang der
Wissenschaft, besonders der landesgeschichtlichen Forschung zu be-
dauern. Die Benutzung ist dadurch wesentlich erschwert worden.
Für die Benutzung der Akten des Reichsarchivs und seiner
Zweigstellen sind alle' Akten bis zum ]ahre 1890 sowie von den mili
tarischen Akten des Weltkrieges die von den Divisionen an abwarts
freigegeben. Alle übrigen Aktenbestande sind geschlossen. Zu ihrer
Benutzung bedarf es der vorherigen Zustimmung des Reichsministers
des Inneren. Die Benutzungsgesuche sind an den Prasidenten des
Reichsarchivs zu richten, der nach Anhören des Direktors der Archiv-
abteilung die Entscheidung trifft, soweit sich diese nicht das Reichs-
innenministerium oder für gewisse Akten bestimmte Fachministerien
vorbehalten haben. Gesuche von Auslandern sind auf dem gewöhnlichen
diplomatischen Wege einzureichen-.
De wijzigingen in het Bezoldigingsbesluit.
Bij Kon. Besluit van 9 December 1925 (St.bl. no. 467) is thans
officieel bekend gemaakt, hoe de salarisnormen voor het rijkspersoneel
er voor 1926 uit zullen zien. Aan onze wenschen in den loop van 1924
neergelegd in onze verzoekschriften en laatstelijk nog in een nieuw
verzoekschrift2) zal wel geen gevolg zijn gegeven. De ambtenaren bij
het archiefwezen met gelijken titel als aan de departementen van
Algemeen Bestuur zullen dus hun plaats weder vinden in de schalen
van hun titelcollega s bij de departementen. Zijn de vermoedens juist
dan zullen de schalen er als volgt uitzien
J) Afgedrukt in Ned. Archievenblad 1924/1925, blz. 20.
2) Afgedrukt hiervóór, blz. 13.