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stukken nam zoo voortdurend toe, dat eindelijk een der leden van den
Kleinen raad (het uitvoerend college der stad) in 1726 met de regeling
van het archief werd belast. Wel ging later zijne taak weer over op
beambten der kanselarijmaar dezen konden zich onverdeeld aan hunne
taak wjjden. In den Franschen tijd bleef het werk weder hokkenin
1818 werd echter opnieuw een archiefambtenaar aangesteld, en sinds
1877 is de tegenwoordige archivaris in functie, onder wien de ordening
van het archief werd voltooid.
De inventariseering van het archief, door Wackernagel begonnen
en thans gereed gekomen, berust op zulke eigenaardige beginselen, dat
ik niet beter meen te kunnen doen, dan den archivaris zelf het woord
te geven, die in het tweede hoofdstuk der inleiding, Der heutige
Zustand des Staatsarchivs, zich als volgt uitlaat:
«Der Bestand des Archivs im Jahre 1877 war das letzte Stadium
einer langen Entwickelungdas Ergebnis wiederholter Ordnungsarbeiten
des 15., 17., 18. und 19. Jahrhunderts gewesen, deren jede nach einem
andern Plan ausgeführt worden war und jeweilen nur einem Teil des
Archivs gegolten hatte.
„Dem gegenüber zeigt das Archiv heute das Bild eines innerhalb
der möglichen und richtigen Grenzen einheitlichen Organismus. Um dies
zu erreichenwar der durchgreifende Neuaufbau des gesamten grossen
Archivs nötig; hierbei wurde verfahren noch einem Plane, der, den
alten Archivordnungen gegenüber, von jeder Beziehung auf Raume und
Gestelle, aber auch von jeder unangemessenen Beziehung auf Behörden
absah und sich ausschliesslich aus der Herkunft und dem historischen
Zusammenhang einerseits, dem Jnhalt und der Natur der Archivalien
andrerseits entwickelte.
«Bei Aufstellung und Durchführung dieses Planes ist der Grundsatz
der Aktenentstehungdas sog. Provenienzprinzip (nicht glücklich auch
Registraturprinzip genannt) massgebend gewesen. Dieses Prinzip verlangt,
dass die Bestande so bei einander zu bleiben haben oder, wenn sie
zersprengt warenso wieder zu vereinigen sindwie sie organisch
entstanden sind. Die historisch erwachsenen Gruppen sollen als solche
geachtet und beibehalten werden.
„Für Anwendung dieser Satze ist natürlich entscheidendwas unter
„organisch entstandenen"„historisch erwachsenen" Gruppen verstanden
wird. Hier ist unsres Erachtens massgebend nicht die einzelne Behörde,
sondern die für das fragliche Stück oder die fragliche Gruppe in Betracht
kommende staatliche Einheit, nicht das einzelne Yerwaltungsorgan, sondern
die ganze Yerwaltungsoweit sie Einheit ist. Historisch ervvachsene Gruppen
sollen gelten, nicht rein administrativ erwachsene. Das Archiv soil die
Geschichte des Landes wiederspiegelnnicht die Geschichte der Landes-
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verwaltunges soil ein Archiv sein, nicht ein Nebeneinander alter
Registraturen.
„Yon höchster Wichtigkeit ist die Anwendung dieses Prinzips in
grossen Landesarchivenderen Territorien auf dem Wege zahlreicher und
oft willkürlicher UmgestaltungenZusammenschiebungcn und Zersplitte-
ruugen entstanden sindaber auch in einem Landesarchive wie demjenigen
von Basel, dem die einheitliche Entwickelung eines Stadtstaates zugrunde
liegt, erscheint seine Anwendung als geboten. Auch hier besteht Einheit-
lichkeit und ist Ordnung nach dem Sachprinzip nur möglich innerhalb
der historischen Provenienzgruppen.
„Diese Gruppen sind vorerst das grosse Hauptarchiv mit seinen
Abteilungen. Es umfasst die Urkunden, Bücher und Akten der Stadt
Basel und des Kanton Basel (Basel-Stadt). Dieser gesamte, weitgedehnte
archivalische Bestand, der ohne Ausnahme innerhalb derselben, einheitlich
geschlossenen Yerwaltung, wenn auch durch das Mittel zahlreicher und
vielfach wechselnder Behörden erwuchs, ist durchweg nach sachlichen
Rücksichten geordnet. An der Spitze stehen die Urkunden. Es folgen
die Sammlungen der Ratsbücher, Protokolle und Missiven. Die nun sich
anschliessenden Akten beginnen mit denjenigen der politischen Ereignisse
und Beziehungen; an sie reihen sich die eigentlichen Yerwaltungs-
aktenbei denen zuerst die Beziehunngen zu auswartigen StaatenGe-
meinden u. s. w.sodann die innere Administration in ihren verschiedenen
Richtungen und Gebieten repriisentiert sind. Es ist zu beachten, dass
dieses Hauptarchiv die periodischen Zugiinge aus den Registraturen der
öffentlichen Yerwaltung aufnimmt und aufnehmen wird. Der Plan, nach
welchem das hundertfach zersplitterte Material des alten Archivs in
eine Einheit gefasst wurde, hatte daher auch auf diesen neusten und
künftigen Zuwachs Rücksicht zu nehmen. Er musste einem Staatswesen
Rechnung tragen, das seit dem 13 Jahrhundert bis heute besteht, und
sein gesamtes Schrifttum, auch das der kommenden Zeit, aufzunehmen
imstande sein. Die Ordnung ist mit bestandiger Beziehung auf dieses
Bedürfnis eingeführt und durcbgeführt wordensie hat sich auch in der
Tat schon wahrend mancher Jahre praktisch bewart und den Dienst
eigentlich nie versagt.
„Yöllig getrennt vom Hauptarchiv stehen die Nebenarchive, deren
jedes ein vom Bereich der Staatsverwaltung verschiedenes Gebiet vertritt;
wenn auch einzelne dieser Gebiete im Laufe der Zeit staatlichen Yer-
waltungen zugewiesen wurdenso hat doch eine Verschmelzung ihrer
Akten met denjenigen des Hauptarchivs nicht stattfinden dürfendie
eigene Proveniönz ist in allen diesen Fallen bei der Ordnung gewahrt
geblieben."
Ik zal mij niet laten verleiden tot eene kritiek der hier uitgesproken