214 stukken nam zoo voortdurend toe, dat eindelijk een der leden van den Kleinen raad (het uitvoerend college der stad) in 1726 met de regeling van het archief werd belast. Wel ging later zijne taak weer over op beambten der kanselarijmaar dezen konden zich onverdeeld aan hunne taak wjjden. In den Franschen tijd bleef het werk weder hokkenin 1818 werd echter opnieuw een archiefambtenaar aangesteld, en sinds 1877 is de tegenwoordige archivaris in functie, onder wien de ordening van het archief werd voltooid. De inventariseering van het archief, door Wackernagel begonnen en thans gereed gekomen, berust op zulke eigenaardige beginselen, dat ik niet beter meen te kunnen doen, dan den archivaris zelf het woord te geven, die in het tweede hoofdstuk der inleiding, Der heutige Zustand des Staatsarchivs, zich als volgt uitlaat: «Der Bestand des Archivs im Jahre 1877 war das letzte Stadium einer langen Entwickelungdas Ergebnis wiederholter Ordnungsarbeiten des 15., 17., 18. und 19. Jahrhunderts gewesen, deren jede nach einem andern Plan ausgeführt worden war und jeweilen nur einem Teil des Archivs gegolten hatte. „Dem gegenüber zeigt das Archiv heute das Bild eines innerhalb der möglichen und richtigen Grenzen einheitlichen Organismus. Um dies zu erreichenwar der durchgreifende Neuaufbau des gesamten grossen Archivs nötig; hierbei wurde verfahren noch einem Plane, der, den alten Archivordnungen gegenüber, von jeder Beziehung auf Raume und Gestelle, aber auch von jeder unangemessenen Beziehung auf Behörden absah und sich ausschliesslich aus der Herkunft und dem historischen Zusammenhang einerseits, dem Jnhalt und der Natur der Archivalien andrerseits entwickelte. «Bei Aufstellung und Durchführung dieses Planes ist der Grundsatz der Aktenentstehungdas sog. Provenienzprinzip (nicht glücklich auch Registraturprinzip genannt) massgebend gewesen. Dieses Prinzip verlangt, dass die Bestande so bei einander zu bleiben haben oder, wenn sie zersprengt warenso wieder zu vereinigen sindwie sie organisch entstanden sind. Die historisch erwachsenen Gruppen sollen als solche geachtet und beibehalten werden. „Für Anwendung dieser Satze ist natürlich entscheidendwas unter „organisch entstandenen"„historisch erwachsenen" Gruppen verstanden wird. Hier ist unsres Erachtens massgebend nicht die einzelne Behörde, sondern die für das fragliche Stück oder die fragliche Gruppe in Betracht kommende staatliche Einheit, nicht das einzelne Yerwaltungsorgan, sondern die ganze Yerwaltungsoweit sie Einheit ist. Historisch ervvachsene Gruppen sollen gelten, nicht rein administrativ erwachsene. Das Archiv soil die Geschichte des Landes wiederspiegelnnicht die Geschichte der Landes- 215 verwaltunges soil ein Archiv sein, nicht ein Nebeneinander alter Registraturen. „Yon höchster Wichtigkeit ist die Anwendung dieses Prinzips in grossen Landesarchivenderen Territorien auf dem Wege zahlreicher und oft willkürlicher UmgestaltungenZusammenschiebungcn und Zersplitte- ruugen entstanden sindaber auch in einem Landesarchive wie demjenigen von Basel, dem die einheitliche Entwickelung eines Stadtstaates zugrunde liegt, erscheint seine Anwendung als geboten. Auch hier besteht Einheit- lichkeit und ist Ordnung nach dem Sachprinzip nur möglich innerhalb der historischen Provenienzgruppen. „Diese Gruppen sind vorerst das grosse Hauptarchiv mit seinen Abteilungen. Es umfasst die Urkunden, Bücher und Akten der Stadt Basel und des Kanton Basel (Basel-Stadt). Dieser gesamte, weitgedehnte archivalische Bestand, der ohne Ausnahme innerhalb derselben, einheitlich geschlossenen Yerwaltung, wenn auch durch das Mittel zahlreicher und vielfach wechselnder Behörden erwuchs, ist durchweg nach sachlichen Rücksichten geordnet. An der Spitze stehen die Urkunden. Es folgen die Sammlungen der Ratsbücher, Protokolle und Missiven. Die nun sich anschliessenden Akten beginnen mit denjenigen der politischen Ereignisse und Beziehungen; an sie reihen sich die eigentlichen Yerwaltungs- aktenbei denen zuerst die Beziehunngen zu auswartigen StaatenGe- meinden u. s. w.sodann die innere Administration in ihren verschiedenen Richtungen und Gebieten repriisentiert sind. Es ist zu beachten, dass dieses Hauptarchiv die periodischen Zugiinge aus den Registraturen der öffentlichen Yerwaltung aufnimmt und aufnehmen wird. Der Plan, nach welchem das hundertfach zersplitterte Material des alten Archivs in eine Einheit gefasst wurde, hatte daher auch auf diesen neusten und künftigen Zuwachs Rücksicht zu nehmen. Er musste einem Staatswesen Rechnung tragen, das seit dem 13 Jahrhundert bis heute besteht, und sein gesamtes Schrifttum, auch das der kommenden Zeit, aufzunehmen imstande sein. Die Ordnung ist mit bestandiger Beziehung auf dieses Bedürfnis eingeführt und durcbgeführt wordensie hat sich auch in der Tat schon wahrend mancher Jahre praktisch bewart und den Dienst eigentlich nie versagt. „Yöllig getrennt vom Hauptarchiv stehen die Nebenarchive, deren jedes ein vom Bereich der Staatsverwaltung verschiedenes Gebiet vertritt; wenn auch einzelne dieser Gebiete im Laufe der Zeit staatlichen Yer- waltungen zugewiesen wurdenso hat doch eine Verschmelzung ihrer Akten met denjenigen des Hauptarchivs nicht stattfinden dürfendie eigene Proveniönz ist in allen diesen Fallen bei der Ordnung gewahrt geblieben." Ik zal mij niet laten verleiden tot eene kritiek der hier uitgesproken

Periodiekviewer Koninklijke Vereniging van Archivarissen

Nederlandsch Archievenblad | 1905 | | pagina 22